Ich habe eine Zulassung für alle Krankenversicherungen. Für eine Psychotherapie muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. In diesem werde ich als Therapeutin ausführlich begründen, weshalb eine Verhaltenstherapie sinnvoll wäre. Darüber hinaus müssen Sie, als sorgeberechtigte Bezugsperson, ein Formular ausfüllen sowie Ihr Kinder- oder Hausarzt mit Fragen zu körperlichen Erkrankungen Ihres Kindes, den sogenannten Konsiliarbericht. In der Regel wird eine Psychotherapie dann genehmigt. Das genaue Vorgehen erkläre ich Ihnen in unserem ersten Gespräch.
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. In einem Telefongespräch mit ihrer Krankenkasse erfahren sie rasch, ob ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie für ihr Kind beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten.
Die Kosten für Beratung werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen und werden deshalb ausschließlich privat abgerechnet. Sie betragen für eine Sitzung à 50 min 80€.